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Containeranlagen

Containeranlagen bestehen in der Regel aus mehreren aneinandergereihten Büro-Mannschaftscontainern bzw. Sanitärcontainern.

Diese können sowohl längsseitig als auch stirnseitig miteinander verbunden und abgedichtet werden.

Dies geschieht folgendermaßen (siehe auch unter https://www.gebrauchtcontainer.com/tipps-und-infos) :

  • Aussenabdichtung mit Dichtgummi und Spanschrauben
  • Innenabdichtung: mit Bodenübertrittsblech, Wand- und Dachtunnel sowie Dampfsperre und Dämmung

Containeranlagen können auch mehrfach übereinander gestapelt werden (in der Regel mit 3 Ebenen). Die Begehung erfolgt dann mit Aussen- oder Innentreppensystemen.

Gerade bei mehreren Ebenen verändern sich oft die Anforderungen für den Brandschutz – hier ist oft die Erfüllung einer Brandwiderstandsklasse erforderlich (was bei ebener Aufstellung oftmals nicht nötig ist).

Auch die Statik verdient bei mehrfacher Stapelung besondere Aufmerksamkeit: die Konstruktion des Erdgeschosses trägt ja sowohl Eigengewicht, Nutz und Schneelast der oberen Etagen. Dies kann je nach Verwendungszweck und Aufstellort zu Einschränkungen führen!

Weiters ist zu beachten, dass nur gleiche Containergrößen übereinander gestapelt werden können (da die Ecksäulen die tragenden Elemente sind).

Auch die Windlast ist bei mehrfacher Stapelung zu beachten: so darf die Windangriffsfläche keinesfalls größer als die Grundfläche sein! Hier gilt es, die Vorschriften der Hersteller auf jeden Fall zu beachten.

Gerade Containeranlagen erfordern eine Aufstellgenehmigung, welche unbedingt im Vorfeld abgeklärt werden muss.

Wir empfehlen Ihnen, bei der Planung bzw. vor Anschaffung folgende Punkte zu beachten:

  • Schneelast (wieviel kg/m² muss das Containerdach aushalten): ist abhängig vom Aufstellort und behördlich vorgegeben
  • Bodenlast (je nach Verwendungszweck) – bitte beachten dass die unteste Ebene die gesamte Belastung aller Ebenen aushalten muss!
  • Windlast
  • Brandschutz: Welche Brandschutzklasse ist erforderlich (je nach Verwendungszweck und Größe bzw. je nach Gebäudeklasse)!
  • Raumhöhe: welche Rauminnenhöhe ist erforderlich (generell mindestens 250cm für Büros, aber je nach Verwendungszweck und Raumgröße können auch 300cm Innenhöhe erforderlich sein).
  • Wärmedämmung: abhängig von Verwendungszweck / Größe / Nutzungsdauer werden entweder Mindestdämmwerte der einzelnen Bauteile vorgeschrieben bzw. ein Energieausweis mit einer bestimmten Energiekennzahl
  • Lichtfläche: abhängig vom Verwendungszweck ist eine Mindestfläche an natürlichem Licht erforderlich
  • Türgröße: je nach Anzahl der Personen im Raum oder der Containeranlage ist eine Mindestbreite der Türe bzw. Mindesthöhe der Türe nötig, ebenso die Aufgehrichtung und der Schließmechanismus
  • Treppen: Treppenbreite, Tiefe und Auftrittshöhe der einzelnen Stufen
  • Bodenbelag: rutschfeste Bodenbeläge für Gangbereiche und Sanitärräume
  • Schallschutz: für Schulen / Kindergärten bzw. auch Arbeitsstätten gibt es auch Vorgaben bezüglich Schallreduktionswerte
  • Mindestgröße der Containeranlage: für Arbeitsstätten gibt es Regeln, wieviele m² für jeden einzelnen Arbeitnehmer vorzusehen sind.
  • Optisches Erscheinungsbild: eine Containeranlage die im Ortsgebiet aufgestellt wird, kann auch die Vorgabe bekommen, dem Ortsbild (Erscheinungsbild der angrenzenden Gebäude) angepasst zu werden. Dies ist möglich mit Verkleidungen (Holzfassade, Alucobond-Verkleidung, Blechverkleidung, Verputzfassade,…).
  • Heizung: die meist kostengünstigen und weitverbreiteten E-Konvektoren sind für dauerhafte Raumlösungen in der Regel nicht als Hauptheizsystem erlaubt. Es gibt hier auch folgende Möglichkeiten: Wärmepumpe Luft/Luft (mit Heiz- und Kühlfunktion), Schwedenofen, Warmwasserheizsysteme, Fußbodenheizungen, Infrarotheizungen. Bitte lassen Sie sich hier vom Hersteller beraten, welche Lösung für Sie am besten ist und auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht (hinsichtlich Energieeffizienz).
  • Fluchtwegmanagement: Fluchtwege müssen beschildert werden. Fluchtwegslänge ist in der Regel maximal 40m vom letzten Eck jeden Raumes bis ins Freie (inkl. Treppenlänge).
  • Barrierefreiheit (je nach Verwendungszweck)

Tipps bei der Anschaffung von gebrauchten Containeranlagen:

  • Ist die Anlage noch immer genehmigungsfähig? Wenn eine Anlage vor 20 Jahren aufgestellt wurde, galten zum damaligen Aufstellzeitpunkt andere (meist weniger strenge) Vorschriften.
  • Werden die aktuellen Anforderungen für Schneelast, Wärmedämmung, Brandschutz etc. für den geplanten Aufstellort erfüllt?
  • Sind die Bodenplatten noch nicht aufgeweicht? Durch „Abhüpfen“ merkt man ob sie noch überall stabil sind.
  • Dichtheit: ist die Containeranlage dicht? Man merkt Undichtheit, wenn die Dachdekorplatten rissig bzw. aufgeweicht und im Extremfall schon gebogen sind.
  • Ist die Containeranlage in Paneelbauweise gebaut? Bei nötigen Umbauten ist dies eine wichtige Eigenschaft!
  • Gibt es noch den Hersteller bzw. Anbieter falls Ersatzteile benötigt werden?
  • Verwenden Sie bei neuer Aufstellung unbedingt neue Dichtgummis – die alten sind in der Regel schon spröde (UV-Strahlung). Empfehlung: https://www.gebrauchtcontainer...
  • Benötigen Sie Sondertransporte (hinsichtlich Höhe, Breite) – was die Umstellkosten immens verteuern würde?